ESC 2011 Partys feiern? Aber rechtlich richtig


Wer z.B. am 14. Mai 2011 mit vielen Gästen eine ESC-Party machen möchte, muß einige rechtliche Dinge beachten. Darauf weisen die Macher des ESC extra hin.
Partys UNTER 1.000 Besuchern sind aber kostenfrei veranstaltbar.
D.h, abgesehen von evtl. GEMA oder GVL o.ä. Gebühren brauchen keine Lizenzkosten an den NDR bezahlt werden.
Auch dürfen diese Veranstaltungen z.B. nicht die Bezeichnung „Offizielles Public Viewing“ tragen, erlaubt ist folgende Betitelung: Eurovision Song Contest – Finale.
Wichtig ist auch, das kein Eintritt genommen werden darf.
Alle weiteren Informationen zum Thema Bewirtung, Sponsoring u.ä. indet man hier auf der Eurovisions Homepage inkl. PDF Download
(externes Angebot, gehört nicht zu unserer Homepage.)
Hier findet man auch alle weiteren Bedingungen, die eingehalten werden müssen.
Veranstaltungen ÜBER 1000 Besucher müssen angemeldet und lizensiert werden.
Dazu auch mehr auf dieser Seite.
Dort können auch alle geplanten Partys in einen Partyplaner eingetragen und somit bekannt gemacht werden.
Logo: Eurovison Song Contest

Post Author: MMagazin

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